Betriebsankauf
EU-Direktzahlungen
Das EU-Prämiensystem in Deutschland
Die EU-Prämienzahlungen wurden in Deutschland für den Zeitraum 2005 – 2013 festgelegt. Kernpunkt ist die Entkopplung der EU-Prämienzahlungen von der tatsächlichen Produktion.
Mit der Antragstellung zum 15.05.2005 wurden die Prämien pro ha festgelegt. Die Prämienhöhe pro Betrieb setzt sich dabei aus zwei Komponenten zusammen:
a) Der Basisprämie für Ackerland (durchschnittlich ca. 300 €/ha), für Grünland (durchschnittlich ca. 80 €/ha) und Stillegung (identisch mit Ackerland). Ihre Höhe differiert je Bundesland,
b) sowie einem betriebsindividuellen Zuschlag, der auf Basis der zum 15.05.2005 beantragten betriebsindividuellen Referenzgrössen für u. a. Milchquote, Mutterkühe oder Bullen berechnet wurde.
Der gesamte betriebsindividuelle Zuschlag wurde über die am 15.05.2005 beantragten Ackerland- und Grünlandflächen gleichmässig verteilt. Entsprechend erhöhte sich die Basisprämie des jeweiligen Betriebs um den individuellen Zuschlag. Entsprechend variiert die Höhe der Prämienrechte pro Betrieb nach ihren individuellen Gegebenheiten zum 15.05.2005. Die entstandene Prämienhöhe ist seitdem nicht mehr zu verändern.
Ab 2010 wird in 4 Schritten der betriebsindividuelle Zuschlag entfernt. Gleichzeitig wird die Basisprämie Grünland erhöht und die Basisprämie für Ackerland und Stillegung angepasst, so dass ab 2013 unabhängig von der Nutzung nur eine Prämienhöhe pro Hektar und Bundesland entsteht.
Die EU-Prämie wurde zum 15.05.2005 dem Bewirtschafter des Landes zugewiesen. Sie ist daher nicht nach Ablauf des Pachtzeitraums an den Verpächter zu übertragen, es sei denn, dies ist individuell zwischen den Parteien vereinbart worden.
Es ist möglich, die EU-Prämien insgesamt oder einzeln zu kaufen und verkaufen. Es genügt ein privatschriftlicher Kaufvertrag, die Übertragung ist dann unkompliziert und schnell über das Internet zu regeln.





