Über uns
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2007
§ 1
I. Die APC Kamphorst GmbH begleitet verkaufs-/kauf- und verpachtungs-/pachtinteressierte Unternehmer und Investoren beim Verkauf/Kauf bzw. bei der Verpachtung/Pacht von landwirtschaftlichen Betrieben, Flächen, Teilbetrieben mit Milchquoten und/oder anderem zu einem landwirtschaftlichen Betrieb benötigten Inventar.
II. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Beschreibungen beruhen auf den Informationen des Verkäufers/Verpächters, eine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
§ 2
I. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für unsere Kunden selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Kunde verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
II. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
§ 3
I. Die durch uns vermittelten Angebote des Verkäufers/Verpächters sind freibleibend und unverbindlich.
II. Sämtliche vom Verkäufer gemachten Angaben sind vom Käufer vor Vertragsabschluss auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
§ 4
I. Alle von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers oder durch Dritte. Schadensersatzansprüche gegen die APC Kamphorst GmbH und ihre Mitarbeiter bleiben auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
II. Sollte die APC Kamphorst GmbH oder ihre Mitarbeiter vorsätzlich Falschinformationen geben oder grob fahrlässig handeln, wird der Schadensanspruch auf die Höhe der Erfolgsprovision, höchstens jedoch auf 100.000 € beschränkt.
III. Ein Schadensersatzanspruch bezüglich eines nicht erfolgten Verkaufs/Kaufs bzw. einer Verpachtung/Pacht ist ausgeschlossen.
§ 5
I. Die APC Kamphorst GmbH erhebt vom Käufer bzw. Pächter bei erfolgreicher Vermittlung eines landwirtschaftlichen Betriebs, Pacht- oder Kaufflächen, Teilbetrieben mit Milchquoten oder sonstigen Kauf- bzw. Pachtgeschäften eine Erfolgsprovision. Die Höhe der Provision ist im Exposé bezeichnet. Jegliche Änderung von dieser Provisionsvereinbarung bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen sind nicht rechtskräftig.
II. Die Erfolgsprovision ist verdient und zahlbar bei Abschluss eines Kauf-/Pachtvertrags. Kommt der Käufer bzw. Pächter in Verzug, ist die APC Kamphorst GmbH berechtigt, 0,6 % Zinsen/Monat zu verlangen. Der Käufer bzw. Pächter ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
III. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung oder Insolvenz.
IV. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.
§ 6
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten 48527 Nordhorn.
§ 7
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 8
Mit dem Erhalt bzw. der Entgegennahme des Exposés werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.





